Um diese Frage zu ergründen fragen Sie besser nicht Robert Habeck, fragen Sie lieber uns. Hier sei nur kurz angemerkt, denn Sie ahnen es schon, dieses „Steuergeschenk“ trifft nicht wie medienwirksam angepriesen pauschal alle Pendler!
Die Entfernungspauschale gehört zu den heiligen Kühen der deutschen Politik. Warum, lässt sich leicht nachvollziehen. Wenn 60 Prozent der Beschäftigten pendeln, glauben auch drei von fünf Deutschen, dass sie selbst von der Pendelpauschale profitieren. Was auf den ersten Blick offensichtlich scheint, hält einer genaueren Prüfung jedoch nicht stand.
Das progressive Steuersystem in Deutschland hat zur Folge, dass die Entfernungspauschale die Nettosteuerlast für die Chefs weit stärker verringert als für deren Angestellte. Spitzenverdiener zahlen wegen der Pendlerpauschale jährlich bis zu 2000 Euro weniger Steuern, bei Geringverdienern sind es weniger als 1000 – auch wenn beide die gleiche Distanz zurücklegen. Ein solcher Effekt wird gemeinhin als ungerecht bewertet.
Noch ungünstiger wirkt sich die Pendlerpauschale auf jene aus, die weniger als den Steuerfreibetrag verdienen. Ihnen nützt es gar nichts, von einem Einkommen, das ohnehin nicht versteuert wird, eine Pendlerpauschale abziehen zu dürfen. Aber auch wer nur Teilzeit oder gelegentlich arbeitet, muss möglicherweise zum Job fahren. Das Gleiche gilt für Auszubildende, Kurzzeit-Arbeitende und viele Ältere, die ihre geringen Einkommen oder Renten mit Gelegenheitsjobs aufstocken. Ausgerechnet wer wenig verdient, trägt bei der heutigen Regelung alle Pendlerkosten ganz allein und ohne ein staatliches Steuergeschenk.
In diesem Tenor geht es weiter: Freuen Sie sich schon auf unseren nächsten Artikel, der die Rentenerhöhung im Jahr 2020 thematisiert.