Steuerklasse IV (4) mit Faktor: Das sind die Vorteile

Jun 10, 2019

Früher konnten sich Ehepaare zwischen zwei möglichen Steuerklasse-Kombinationen entscheiden:

  • Steuerklasse III (3) und V (5), oder
  • Steuerklasse IV (4) und IV (4).

Seit nunmehr 9 Jahren können sich Ehepaare zusätzlich für eine Kombination aus Steuerklasse IV (4) und IV (4) mit Faktor entscheiden. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Aha. Klingt aber komplizierter als es ist: Das Finanzamt errechnet zunächst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt, und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Damit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden.

Paare die sich trauen, sollten unbedingt ihre Steuerklassen-Kombination clever wählen. Sollte auch die Gründung einer Familie geplant sein, können Paare die Höhe des Elterngeldes mit der richtigen Entscheidung positiv beeinflussen.

Die Steuerklassenkombination III (3) und V (5) lohnt sich erst, wenn ein Ehepartner ungefähr 60 % des Familieneinkommens verdient. Der Besserverdienende hat damit in der Steuerklasse III (3) deutlich weniger Abzüge. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Je größer die beiden Einkommenshöhen sind, desto höher ist am Ende des Jahres meist auch die Steuernachzahlung.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind sie mit beiden Steuerklassen-Kombinationen verpflichtet.

 

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