Minijobber – Mindestlohnerhöhung berücksichtigen
Minijobber und ihre Arbeitgeber sollten zum Jahreswechsel unbedingt die monatliche Arbeitszeit überprüfen, denn ab 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro/Stunde. Eventuell muss die Arbeitszeit angepasst werden, da sonst der Minijobber-Status in Gefahr ist, und es werden ggf. höhere Steuern und Sozialabgaben fällig!
Steuererklärung 2018 – Unterlagen so schnell wie möglich bereitstellen
Zwar gelten für Sie als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein andere Abgabefristen, jedoch muss die Einkommensteuererklärung auch noch gewissenhaft erstellt werden! Und viele Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater nehmen so kurzfristige Aufträge nicht mehr an. Wer erst Ende Februar seine Unterlagen zur Verfügung stellt, riskiert, dass der Berater die Erklärung nicht mehr schnell genug bearbeiten kann.
Freibeträge für 2020 eintragen lassen
Der Antrag kann gleich für zwei Kalenderjahre gestellt werden, wenn die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Änderungen müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Erfolgt der Antrag nicht mehr vor dem 31. Oktober, aber noch bis zum 30. November, profitiert man beim Dezembergehalt vom kompletten Jahresfreibetrag.
Wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das höhere Nettogehalt auch positiv auf staatliche Leistungen wie Elterngeld auswirken. Für ein höheres Elterngeld muss der Steuerklassenwechsel allerdings spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragt worden sein.
Bei absehbarer Arbeitslosigkeit sollte man rechtzeitig günstigere Steuerklasse wählen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingetragen ist, winkt dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.
Wir können nicht zaubern – aber fleißig arbeiten. Also, sichern Sie sich gleich telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin damit Sie auf der sicheren Seite sind!