Ruheständler

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Steuern rentner

Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt.

Als Rentner plötzlich steuerpflichtig – was soll ich jetzt machen?

Zum 1. Juli jeden Jahres legt die Bundesregierung die Anpassung der Renten fest. Im Jahr 2015 wurde die Renten um 2,1 Prozent erhöht. In 2016 gab es eine großzügige Erhöhung von 5,95 Prozent – seit 23 Jahren das stärkste Rentenplus. Im Jahr 2017 werden die Renten voraussichtlich um bis zu 2,0 Prozent erhöht. Einige von Ihnen müssen nun befürchten, dass Sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen, denn im Gegenzug steigt seit 2005 der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich – bereits 2017 sind es 74 Prozent. Im Jahr 2020 beträgt der Rentenfreibetrag nur noch 20 Prozent.

Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung als Rentner müssen Sie dann abgeben, wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. – Zurzeit 8.820 Euro für Ledige bzw. 17.640 Euro für Verheiratete. Daher werden durch Rentenerhöhung auch Ruheständler steuerpflichtig, die zu Beginn ihres Ruhestandes noch keine Steuern gezahlt haben.

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Wichtig:

Jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Durch das Alterseinkünftegesetz sind anderslautende Mitteilungen des Finanzamts vor 2005 hinfällig. Unser Rat: Sobald Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt erhalten, sollten Sie zügig reagieren. Das Finanzamt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen. Außerdem kann ein sogenannter Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld in Abhängigkeit von der Höhe der Nachzahlungen gegen Sie festgesetzt werden.

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