Diese Nebenkosten können Sie von der Steuer absetzen
Im Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Kosten für Arbeiten (*), welche im Haus oder in der Wohnung geleistet werden, absetzbar sind. Ganz gleich ob Sie als Mieter, oder Ihr Vermieter die Arbeiten beauftragt haben. Denn folgende Dienstleistungen die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung aufführt, sind anrechenbar:
- Hausmeister
- Schornsteinfeger
- Gartenpflege
- Reinigung vom Haus, Treppenhaus und der Dachrinnen
- Winterdienst
- Wärmeableser
- Wartung von Lift, Heizung und den Warmwassergeräten
- Ungezieferbekämpfung
Vereinfacht ausgedrückt: Alle Dienstleistungen, welche in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sind, können über die Einkommensteuer abgesetzt werden. Falls Ihre Nebenkostenabrechnung die Lohn- und Personalkosten einer Dienstleistung nicht ausweist, können Sie von Ihrem Vermieter die Auflistung der einzelnen Kosten einfordern. Vermieter sind zu einer transparenten Offenlegung rechtlich verpflichtet.
Von den gesamten ausgewiesenen Lohn- und Arbeitskosten dürfen Sie 20 % (das können bis zu 1.200,00 Euro pro Jahr sein!) direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen!
(*) Als Dienstleistung sind nach deutschem Steuerrecht Leistungen definiert, die keine Lieferung von Waren oder Gütern umfassen.