Zahlen Sie auch schon Verspätungszuschläge? Ab August sind abgabepflichtige Personen schon mit 50 Euro dabei, denn das Finanzamt erhebt monatliche Verspätungszuschläge, die automatisch von einer etwaigen Steuerrückerstattung einbehalten, bzw. einer Nachforderung aufaddiert werden.
Leider hält sich der Irrglaube, dass das Finanzamt Sie zur Abgabe Iherer Einkommensteuererkärung auffordert. Dem ist nicht so: Sie als abgabepflichtige Person müssen Ihre Termine einhalten. Sonst wird es teuer. Durch die Verspätungszuschläge sollen alle abgabepflichtigen Steuerzahler zu „mehr pünktlichkeit“ erzogen werden.
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