Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die Haushaltsangehörige gewöhnlich selbst durchführen können – jedoch andere Personen damit beauftragen. Im Herbst sind das zum Beispiel Gartenarbeiten, wie Rasen düngen, neue Pflanzen einsetzen oder Sträucher schneiden. Ob Sie für diese haushaltsnahen Dienstleistungen einen selbständigen Gärtner, einen Gartenbaubetrieb oder gar eine Privatperson engagieren, ist für das Finanzamt nebensächlich. Ebenso ist es dem Finanzamt gleichgültig, ob es sich um eine Neuanlage oder eine Umgestaltung des Gartens handelt.
Der Fiskus unterstützt Sie mit einer Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitsleistung, zu der auch Fahrt- und Maschinenkosten gehören. Die haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bis zu einem jährlichen Gesamthöchstbetrag von 20.000 Euro absetzen – die maximal mögliche Steuerermäßigung beläuft sich damit auf 4.000 Euro. Materialkosten, wie Saatgut oder Erde, berücksichtigt das Finanzamt dabei nicht.