Bislang wurden die Anschaffungskosten für die Einrichtung eines beruflich bedingten Zweithaushalts auf 1.000,- Euro begrenzt. Jetzt entschied das Finanzgericht Düsseldorf folgendes Urteil:
Die Richter widersprechen der Praxis der Finanzämter. Seit Januar 2014 dürfen für einen doppelten Haushalt maximal 1.000,- Euro monatlich steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt die Finanzverwaltung auch Ausgaben für Hausrat und Einrichtung. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof.
TIPP: Die Ausgaben für die notwendige Einrichtung Ihrer Zweitwohnung sollten Sie zusätzlich zum Höchstbetrag von 1.000,- Euro ansetzen. Gesetz dem Fall das Finanzamt streicht Kosten, legen Sie mit Hinweis auf den Musterprozess (BFH, Az. VI R 18/17) Einspruch ein. Dieses Verfahren ruht dann bis zur Entscheidung.