Betriebliche Altersversorgung: Steuerfalle beachten

Mai 2, 2017

Die betriebliche Altersversorgung soll für ein finanziell sorgenfreies Leben im Alter ein wichter Baustein sein, aber ist das wirklich so?

Häufig erfolgt die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse oder über einen Pesionsfonds. Die Einzahlungen werden direkt vom Arbeitgeber vorgenommen und sind gem. §3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Da auch Gehaltsumwandlungen möglich sind, reduziert sichdas steuerpflichtige Bruttoeinkommen und somit die Steuerlast in der Einzahlungsphase.

Zu beachten ist jedoch, dass bei Änderung der Steuerklasse z.B. durch Heirat die ganze schöne Berechnung des Vermittlers nicht mehr stimmt, denn jetzt zahlen Sie weniger Steuern (Splittingtabelle) und die steuerliche Entlastung für gezahlte Beiträge fällt viel geringer aus… oder anders gesagt, SIE zahlen jetzt mehr aus eigener Tasche.

Die Auszahlungen aus dieser betrieblichen Altersversogung sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Der Gesetzgeber spricht von einer „nachgelagerten Besteuerung“. Ebenso fallen Krankenversicherungsbeiträge an und zwar in vollem Umfang, denn es gibt dann keinen Arbeitgeber mehr, der die Hälfte dazu zahlt.

Da der Auszahlungsbetrag hoch sein kann und im Auszahlungsjahr oft noch für einige Monate Bruttolohn bezogen wurde, ist die Steuerbelastung ziemlich hoch.

Tipp: Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung unbedingt steuerlich beraten.

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