Arzneikosten und Heilmittel absetzen
wmdk_mborkenhagen2017-02-02T16:22:43+00:00Aufwendungen in diesem Bereich können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug einer zumutbaren Belastung) abgesetzt werden. Der Nachweis der Zahlung (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszug, Barquittung) ist vorauszusetzen. Folgende Aufwendungen sind unter Anderem absetzbar [...]