Aufwendungen in diesem Bereich können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug einer zumutbaren Belastung) abgesetzt werden. Der Nachweis der Zahlung (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszug, Barquittung) ist vorauszusetzen.
Folgende Aufwendungen sind unter Anderem absetzbar
Apotheke
- Medikamenten- und Rezept-Zuzahlungen
- Bedingung: Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers
Optiker/Akustiker
- Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte etc.
- Bedingung: ärztliche Verordnung (nur Erstverordnung)
Heilpraktiker
- Behandlungskosten etc.
- Bedingung: Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden
Zahnarzt
- Behandlungskosten, Kosten für Zahnersatz etc. (Eigenanteil)
- Bedingung: Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden
Arzthonorar
- Sämtliche Zuzahlungen
- Bedingung: Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden
Krankengymnastik
- Eigenanteil an den Behandlungskosten
- Bedingung: Verordnung des Arztes oder Heilpraktikers
Augenlaseroperation
- Behandlungskosten etc.
- Bedingung: Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden
Fahrtkosten zu Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik usw.
- Fahrt mit eigenen PKW = 0,30 €/km
- Bedingung: Aufzeichnungen, wie oft der Arzt usw. aufgesucht wurde.
Aufzeichnungen bitte durch den Arzt bestätigen lassen. - Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi)
- Bedingung: Fahrtkosten oder Quittung