Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat.
Wer noch im Oktober die Beantragung beim Finanzamt veranlasst, profitiert schon bei der Gehaltsabrechnung für November und Dezember!
Der Antrag kann gleich für zwei Kalenderjahre gestellt werden, wenn die Aufwendungen voraussichtlich ähnlich hoch bleiben. Änderungen müssen dem Finanzamt umgehend mitgeteilt werden. Erfolgt der Antrag nicht mehr vor dem 31. Oktober, aber noch bis zum 30. November, profitiert man beim Dezembergehalt vom kompletten Jahresfreibetrag.
Wenn ein Freibetrag berücksichtigt wird, kann sich das höhere Nettogehalt auch positiv auf staatliche Leistungen wie Elterngeld auswirken. Für ein höheres Elterngeld muss der Steuerklassenwechsel allerdings spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, beantragt worden sein.
Bei absehbarer Arbeitslosigkeit sollte man rechtzeitig günstigere Steuerklasse wählen. Wenn die Änderung spätestens mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 eingetragen ist, winkt dadurch ein höheres Arbeitslosengeld.
Sie sehen – eine genaue Prüfung Ihrer steuerlichen Situation ist auf jeden Fall lohnend, denn die Auswirkungen sind nicht unerheblich!