Wenn die Temperaturen steigen und der Pollenflug beginnt, bedeutet das für Allergiegeplagte häufig eine Leidenszeit. Dass Allergien die Lebensqualität einschränken, erkennt auch das Finanzamt an. Die Kosten für Medikamente oder eine Therapie können teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Hierzu gelten auch die Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstehen. Ebenso erkennt das Finanzamt Kosten für alternative Heilmethoden, wie beispielsweise eine Eigenbluttherapie, an. Voraussetzung hierfür ist, dass eine amtsärztliche Bestätigung vorliegt. Dabei genügt auch ein knappes Attest von Ihrem Arzt oder dem medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Wichtig ist, dass durch die ärztliche Verschreibung die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Heben Sie daher prinzipiell alle Belege und Rechnungen auf, die in Zusammenhang mit Ihren individuellen Gesundheitsleistungen („IGL-Leistungen“) stehen, auch Fahrtkosten!