Rentenerhöhung – die Werte für 2019 stehen fest!

Mrz 28, 2019

20 Millionen Rentner dürfen sich ab dem 1. Juli über mehr Rente freuen. Basis hierfür ist die positive Lohnentwicklung. Die Rentenanpassung beträgt in diesem Jahr 3,18 % (West), bzw. 3,91 % (Ost). Aber aufgepasst: JEDE Rentenerhöhung ist steuerpflichtig!

Zu wieviel Prozent wird Ihre Rente schon versteuert? Wie können Sie die Steuerlast senken, was macht sich bezahlt?

Es gibt eine Vielzahl von Besonderheiten im Steuerrecht, und das gilt auch für Renten.

Ein wichtiger Faktor sind Kosten für Gesundheitswesen und Handwerkerrechnungen. Auch wenn Sie meinen, Sie hätten keine Handwerkerleistungen beansprucht: weit gefehlt sofern Sie zur Miete wohnen, denn in jeder Mietkostennebenabrechnung sind Handwerkerleistungen enthalten! Das ist bares Geld für Sie! So gibt es auch noch viele andere Kriterien, die in Ihrer Steuererklärung Berücksichtigung finden sollten.

Wie verhält es sich mit Einnahmen aus einem Minijob? Was ist mit einem Riester-Vertrag, der bei Renteneintritt umgewandelt wurde? Wissen Sie, ob Zuwendungen an Ihre Enkelkinder für zum Beispiel deren Studium, für Ihre Einkommensteuererklärung relevant sind?

Sie haben gewiss weitere, wichtige Fragen – wir haben die Antworten. Für Ihren Jahresbeitrag erstellen wir nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung, Sie haben darüber hinaus auch das ganze Jahr Beratungsanspruch rund um Ihre Steuer.

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