Das „Zauberwort“ heißt Freibetrag. Jeder Steuerpflichtige Arbeitnehmer kann Freibeträge schon vorab bei er Lohnabrechnung vom Arbeitgeber berücksichtigen lassen. Dazu braucht der Arbeitgeber die Information, dass ein solcher Freibetrag vom Finanzamt bewilligt wurde. Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben aber auch Außergewöhnliche Belastungen u.a. beantragt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung der Steuer diesen Betrag nicht berücksichtigt und Ihr Nettogehalt sich erhöht. Warum also erst das Geld zum Finanzamt tragen um es sich dann erst Monate später mit der nächsten Steuererklärung wieder erstatten zu lassen. Stellen Sie also Ihren Lohnsteuerermäßigungsantrag noch im November, dann haben Sie ab Januar mehr Netto !
Höheres Nettoeinkommen schon im November
Mit Freibeträgen bei der Lohnsteuer sichern Sie sich ein höheres Nettoeinkommen schon ab dem nächsten Monat. Wer noch im Oktober die Beantragung beim Finanzamt veranlasst, profitiert schon bei der Gehaltsabrechnung für November und Dezember! Der Antrag kann gleich für...