Sechs Fälle bei denen die Anwalts- und Prozesskosten von der Steuer abgesetzt werden können.
Scheidung
Bei Scheidung müssen Sie Geld für Anwalt und Gericht ausgeben. Bis 2013 konnten die Scheidungskosten von beiden Ex-Partnern von der Steuer abetzen. Wie die aktuelle Rechtslage ist, ist noch fraglich. Es gab jedoch tatsächlich eine Gesetzesänderung. Dem Wortlaut nach, sind Scheidungskosten nur noch in Ausnahmefällen von der Steuer absetzbar.
Mietstreit
Vermieter können alle Kosten für Anwalt, Gutachter oder Gericht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Unstimmigkeiten bei Renten
Wenn Erwerbsminderungsrente bezogen wird, entstehen manchmal Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Rentenversicherung. Zum Beispiel ab wann die Rente gezahlt wird. Die Anwalts- und Gerichtskosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Ärger mit dem Arbeitgeber
Ob Mobbing am Arbeitsplatz, Streit oder die Provision, Streit bezüglich Entlassung: Verklagt ein Arbeitnehmer den Chef, kann er alle zuständigen Kosten dafür als Werbungskosten in seiner Steuererklärung absetzen.
Streit ums Auto
Egal, ob auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Wenn Sie in einem Verkehrsunfall verwickelt sind, können Sie die Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Erbschaftsstreit
Wenn ums Erbe gestritten wird, müssen Sie oft vor Gericht. Die entstandenen Kosten können Sie steuerlich nicht absetzen. Die Prozesskosten können jedoch als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, sobald einer von ihnen ohne den Rechtsstreit seine lebensnotwenigen Bedürfnisse nicht mehr bezahlen kann.
Ähnlich ist es bei dem Fall, wenn die Erbschaft erst angenommen, dann aber doch abgelehnt wird. Grund kann sein, dass das Erbe hoch verschuldet ist oder Ihre Existens bedroht. Die Rechtsanwaltskosten können Sie hier auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen.