Berufseinsteiger
Berufseinsteiger
Berufseinsteiger bekommen steuerrückerstattung
Es ist wichtig und empfehlenswert, dass Du als Arbeitnehmer für das Jahr, in dem Du die Ausbildung beendet hast, eine Steuererklärung erstellst. Nach Abschluss Deiner Ausbildung erhältst Du als Jung-Gehilfe/Geselle mehr Lohn/Gehalt. Somit erhöhen sich auch Deine steuerlichen Abgaben. Eine Steuererklärung ist erforderlich, damit das Finanzamt eine Rückerstattung überprüfen kann und Du Geld zurückbekommst.
Immer ist es so, dass Du für das Jahr, in dem Du die Ausbildung abgeschlossen hast, meistens zu viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlt hast.
Immer ist es so, dass Du für das Jahr, in dem Du die Ausbildung abgeschlossen hast, meistens zu viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlt hast.
Unser besonderer Service:
im Raum Hamburg kommen wir auch zu Dir nach Hause, und das OHNE Zusatzkosten für Dich! Ob tagsüber oder abends – wir berücksichtigen Deine Terminmöglichkeiten weitgehend, Du musst Dir keinen Urlaubstag oder keine Freistunden für den Termin nehmen!
Im Jahr des Ausbildungsabschlusses sind oft besonders viele Kosten steuerlich absetzbar.
Beispiele:
- Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte (einfache Wegstrecke)
- Fahrten zur Berufsschule (Hin- und Rückweg)
- Verpflegungsmehraufwand Berufsschule
- Arbeitsmittel und Fachliteratur
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- u.v.m.
Wusstest Du schon?
9 von 10 Arbeitnehmern erhalten Geld zurück, wenn sie eine Steuererklärung einreichen! Melde Dich gleich an und sichere Dir Deine Rückerstattung vom Finanzamt. Reiche gleich jetzt Deine Unterlagen ein und FAIRTAX Lohnsteuerhilfe e. V. übernimmt alles Weitere für Dich.
Erste Steuererklärung: Checkliste – damit geht nichts schief
In der folgenden Übersicht ist zusammengefasst, was Du in Deiner Steuererklärung nicht vergessen darfst. Bevor wir loslegen, solltest Du folgende Unterlagen bereithalten:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsort, Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, etc.) Anmerkung: Die Steueridentifikationsnummer findest Du auf Deiner Jahreslohnsteuerbescheinigung oder Lohn-/Gehaltsabrechnung.
- Einkommensnachweise (Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigung über Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Abfindungen, Insolvenzausfallgeld, etc.)
- Bescheinigung für Anlage Kind (Schuldgeld, Kinderbetreuungskosten, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Ausbildungsbescheinigung, BAföG-Bescheid, etc.)
- Belege für Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmaterial, Reise- und Umzugskosten, Bewerbungskosten, etc.)
- Belege für Sonderausgaben (Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge, Kranken- und Pflegeversicherung, Spenden, etc.)
- Belege für außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Haushaltshilfe, etc.)
Wenn Du die Unterlagen parat hältst, können wir für Dich ohne Probleme mit Deiner Steuererklärung starten!
Wichtig:
Falls uns noch etwas fehlt bzw. auffällt, melden wir uns umgehend bei Dir, damit einer reibungslosen Steuererklärung nichts im Wege steht.