Was ist wenn Partner beide ein häusliches Arbeitszimmer nutzen ?

Mrz 30, 2017

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro in der Steuererklärung angesetzt werden, sofern für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt z.B. für Lehrer, Verkäufer/Vertreter im Außendienst u.v.m.

Was ist aber, wenn bei einem Ehepaar oder einer Lebensgemeinschaft beide das Arbeitszimmer nutzen ?

Ein aktuelles Urteil des BFH vom 15. Dezember 2016 (Aktenzeichen VI R 53/12 und VI R 86/13) besagt nun, dass der der Höchstbetrag nun personenbezogen gilt. Sind die Ausgaben für das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer z. B. mehr als 2.500 Euro, kann jeder Partner maximal 1.250 Euro ansetzen, also den doppelten Betrag als bisher. Es ist aber zu beachten, dass beide Personen haben die Aufwendungen für die Wohnung tragen. Es sollte daher der Mietvertrag in allen Fällen gemeinsam abgeschlossen und die Nebenkosten geteilt werden.

Ähnliche Beiträge

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an