Seit 2002 können Arbeitnehmer, Beamte und sowie begünstigte Personen die Förderung der privaten Altersvorsorge nutzen.
Geld vom Staat durch
- die Altersvorsorge-Zulage (wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben) und
- den Abzug der Einzahlung in die private Altersvorsorge als Sonderausgaben im Einkommensteuerbescheid (erhöht Ihre Steuererstattung).
Das Finanzamt vergleicht im Steuerbescheid, welcher der Varianten für Sie günstiger ist und zahlt Ihnen einen gegebenenfalls höheren Steuervorteil aus.
Die Höhe der Altersvorsorge-Zulage und des möglichen Sonderausgabenabzuges ab 2008:
Grundzulage von 154 Euro
- Zulage je Kind: 185 Euro für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboren wurden
- Zulage je Kind: 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden
- Maximaler Sonderausgabenabzug: 2.100 Euro
- Mindesteigenbetrag: 4 Prozent (berechnet vom beitragspflichtigen Arbeitslohn)
Um den vollen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage zu erhalten, ist es notwendig, eine ausreichende eigene Sparleistung zu erbringen, den sogenannten Mindesteigenbeitrag.
Die Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug bekommen Sie jedoch nicht automatisch, sondern müssen diesen jedes Jahr beantragen. Stellen Sie diesen Antrag nicht verfällt der Anspruch nach zwei Jahren. Für alle Inhaber von Riester – oder sogenannten Rürupverträgen ist die jährlich Steuererklärung unumgänglich.