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Ihrer Steuererklärung

Wir unterstützen Sie bei

Berufseinsteiger

Gerade in dem Jahr der abgeschlossenen Ausbildung solltest Du eine Steuererklärung einreichen. Oftmals werden für dieses Jahr zu viele Steuern berechnet. Verschenke kein Geld und fordere Dein Geld zurück. – Wir machen das!

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Arbeitnehmer

Die Steuererklärung – oft lästig, jedoch eine Pflicht. Der kommt man jedoch gern nach, wenn am Ende eine schöne Steuererstattung winkt. Bis es so weit ist, muss man etliche formale Hindernisse überwinden. – Wir machen das!

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Ruheständler

Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt. – Wir machen das!

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Wussten Sie schon?…

  • Laut Bund der Steuerzahler werden jährlich 800 Mio. Euro verschenkt, weil keine oder falsche Einkommensteuererklärungen abgegeben werden!
  • Jeder dritte Steuerbescheid ist nach Angaben des Bundesrechnungshofes fehlerhaft!
  • Millionen von Fördergelder aus Riester-/Rürup Verträgen und Vermögenswirksamen Leistungen gehen auf Grund von fehlenden Einkommensteuererklärungen verloren.

Wir machen das!

  • Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation!
  • Wir berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis!

Allgemeine Checkliste

Ihre Steuererklärung ist uns sehr wichtig. Deshalb benötigen unsere Beraterinnen und Berater vorab genaue Unterlagen. Folgende Steuer-Unterlagen sind unbedingt mitzubringen bzw. mitzuschicken !

  • Alle Lohnsteuerkarten/ eTIN Lohnsteuerbescheinigungen
  • Persönliche Identifikationsnummer (11-stellig)
  • Minijob – Alle Unterlagen dazu
  • Die Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld sowie für Mutterschaftsgeld und Elterngeld
  • Die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (der Institute z.B. Bausparkasse usw.)
  • Die Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Belege über Ausgaben und Kosten des Jahres (Im Zusammenhang mit Krankheit, Gesundheit, Kinder, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern auch Nebenkostenabrechnung!
  • Rentenbescheide (wg. Ertragsanteil) und Mitteilungen über Erhöhungen, sowie die neuen Rentenanpassungsbescheide
  • Zinsbescheinigungen (der Institute) und Freistellungsaufträge
  • Steuerbescheid vom Finanzamt und Antragsdoppel/ Steuerberechnung vom Vorjahr
  • Versicherungsunterlagen (Lebens-, Unfalls-, Kfz.- und Haftpflichtversicherungen).

Bitte nur Liste schicken, keine Originalen Police! Gesellschaft, Art der Versicherung, Versicherungs-Nr., Beiträge mtl. ¼ jhl., ½ jhl., jährlich

Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatungen nach dem Steuerberatungsgesetzt und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommenssteuererklärung erstellen.

Diese Leistungen erhalten Sie bei ausschließlichen Einkünften:

  • Nichtselbstständige Arbeiten
  • Renten und Pensionen
  • Unterhaltsleistung
  • Vermietung und Verpachtung*
  • Kapitalvermögen*
  • Veräußerungsgeschäfte**
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld i. S. d. EStG
  • Zinsbescheinigungen (der Institute) und Freistellungsaufträge
  • Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Die Mitgliedsbeiträge sind vergleichsweise niedrig und richten sich stets nach der Höhe des Einkommens.

Die Mitgliedsbeiträge sind vergleichsweise niedrig und richten sich stets nach der Höhe des Einkommens.

* bis 13.000 € bei Einzelveranlagung ** bis 26.000 € bei Zusammenveranlagung

Berufseitensteiger

  • Fortbildung
  • Berufsverbände
  • Telefon, Computer
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Umzug
  • Arbeitszimmer
  • Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand

Sonderausgaben

  • Versicherungen
  • Spenden
  • Ausbildungskosten
  • Kirchensteuer
  • Schulgeld

Fahrtkosten

  • Weg zur Arbeitsstätte
  • Reisekosten
  • Wege zur Einsatzstelle / Baustelle

Grundbesitz

  • Renovierungskosten
  • Baukosten
  • Abschreibung
  • Schuldzins

Kinder

  • Kinderfreibetrag
  • Betreuungsfreibetrag
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Aussergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten
  • Unterhaltsleistungen
  • Scheidungskosten
  • Beerdigungskosten

Kapitalvermögen

  • Jah­res­zins­be­schei­ni­gung
    (z.B. Bausparkassen, Banken)
  • Steuerbescheinigungen bei erhaltener Kapitalertragssteuer
  • z.B. Verkauf von Aktien / Grundstück etc.

Steu­er­er­­mä­ßi­­gun­­­gen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Betreuungs – / Pflegekosten
  • Hand­wer­ker­leis­tun­gen

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns einfach an