
Berufseinsteiger
Gerade in dem Jahr der abgeschlossenen Ausbildung solltest Du eine Steuererklärung einreichen. Oftmals werden für dieses Jahr zu viele Steuern berechnet. Verschenke kein Geld und fordere Dein Geld zurück. – Wir machen das!
Wussten Sie schon?…
Laut Bund der Steuerzahler werden jährlich 800 Mio. Euro verschenkt, weil keine oder falsche Einkommensteuererklärungen abgegeben werden!
Jeder dritte Steuerbescheid ist nach Angaben des Bundesrechnungshofes fehlerhaft!
Millionen von Fördergelder aus Riester-/Rürup Verträgen und Vermögenswirksamen Leistungen gehen auf Grund von fehlenden Einkommensteuererklärungen verloren.
Wir machen das!
Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation!
Wir berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis!

Allgemeine Checkliste
Ihre Steuererklärung ist uns sehr wichtig. Deshalb benötigen unsere Beraterinnen und Berater vorab genaue Unterlagen.
Folgende Steuer-Unterlagen sind unbedingt mitzubringen bzw. mitzuschicken !
Alle Lohnsteuerkarten/ eTIN Lohnsteuerbescheinigungen
Persönliche Identifikationsnummer (11-stellig)
Minijob – Alle Unterlagen dazu
Die Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld sowie für Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (der Institute z.B. Bausparkasse usw.)
Die Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Belege über Ausgaben und Kosten des Jahres (Im Zusammenhang mit Krankheit, Gesundheit, Kinder, Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen bei Mietern auch Nebenkostenabrechnung!
Rentenbescheide (wg. Ertragsanteil) und Mitteilungen über Erhöhungen, sowie die neuen Rentenanpassungsbescheide
Zinsbescheinigungen (der Institute) und Freistellungsaufträge
Steuerbescheid vom Finanzamt und Antragsdoppel/ Steuerberechnung vom Vorjahr
Versicherungsunterlagen (Lebens-, Unfalls-, Kfz.- und Haftpflichtversicherungen).
Bitte nur Liste schicken, keine Originalen Police! (Gesellschaft, Art der Versicherung, Versicherungs-Nr., Beiträge mtl. ¼ jhl., ½ jhl., jährlich)
Aktuelle News & Tipps
Unsere Leistungen
Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatungen nach dem Steuerberatungsgesetzt und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommenssteuererklärung erstellen.
Diese Leistungen erhalten Sie bei ausschließlichen Einkünften:
Nichtselbstständige Arbeiten
Renten und Pensionen
Unterhaltsleistung
und
Vermietung und Verpachtung*
Kapitalvermögen*
Veräußerungsgeschäfte**
bis 13.000 € bei Einzelveranlagung*
bis 26.000 € bei Zusammenveranlagung**
außerdem Unterstützung bei
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
Kindergeld i. S. d. EStG
Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Die Mitgliedsbeiträge sind vergleichsweise niedrig und richten sich stets nach der Höhe des Einkommens. Zu den Beiträgen

Sie können mehr absetzen als Sie glauben…
Werbungskosten
Fortbildung
Berufsverbände
Telefon, Computer
Doppelte Haushaltsführung
Umzug
Arbeitszimmer
Verpflegungsmehraufwand
Sonderausgaben
Versicherungen
Spenden
Ausbildungskosten
Kirchensteuer
Schulgeld
Fahrtkosten
Weg zur Arbeitsstätte
Reisekosten
Wege zur Einsatzstelle / Baustelle
Grundbesitz
Renovierungskosten
Baukosten
Abschreibung
Schuldzins
Kinder
Kinderfreibetrag
Betreuungsfreibetrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Aussergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten
Unterhaltsleistungen
Scheidungskosten
Beerdigungskosten
Kapitalvermögen
Jahreszinsbescheinigung
(z.B. Bausparkassen, Banken)Steuerbescheinigungen bei erhaltener Kapitalertragssteuer
z.B. Verkauf von Aktien / Grundstück etc.
Steuerermässigungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Betreuungs- / Pflegekosten
Handwerkerleistungen